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Risikobewertung zum Schutz von Personen, Sachwerten und Unternehmen

„Praestat warnela quam medela.“ – „Besser zu verhindern als zu behandeln.“

Wissen Sie, dass Sie nach dem Gesetz über die private Sicherheit verpflichtet sind, ein Risikobewertungsgesetz zu haben?

Ziel der Risikobewertung ist es, dem Kunden den Grad des Risikos darzustellen, dem Personen, ihre Vermögenswerte und Operationen ausgesetzt sind.

Auf diese Weise hat der Nutzer des Dienstes einen Einblick in alle möglichen unerwünschten Ereignisse sowie in die Folgen des Auftretens.

Die aus der Analyse erhaltenen Informationen werden weiter verwendet, um dem Benutzer die bestmögliche Sicherheitslösung vorzuschlagen.

Das Gesetz zur Risikobewertung zum Schutz von Personen, Sachwerten und Unternehmen erfolgt nach dem Standard der Serie SRPS A.L2.003.

Weitere Informationen zu unseren autorisierten Risikomanagern finden Sie auf der Website www.riskmanager.rs.

Risiken werden in folgenden Bereichen analysiert:

  • aus allgemeinen Geschäftsaktivitäten;
  • zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz;
  • rechtliche Risiken;
  • von illegalen Handlungen;
  • vom Feuer;
  • von Naturkatastrophen und anderen Unfällen;
  • von Explosionen;
  • von der Nichteinhaltung von Standards;
  • Für die Umwelt;
  • im Personalmanagement;
  • im Bereich der Informations-, Kommunikations- und Telekommunikationssysteme;

Watchout Security wurde entwickelt

Ein Informationssystem zur Risikobewertung, das als einziges das Risikomanagement in Ihrem Unternehmen ermöglicht.

Zehn Gründe, warum wir den Risikoprozess durchführen müssen:

  • Einfachheit und Leichtigkeit der Dateneingabe,
  • Geschwindigkeit und Genauigkeit der Dateneingabeverarbeitung,
  • aktuelle Daten in der Risikobewertung,
  • 100% ige Einhaltung der Anforderungen der Norm, nach der die Bewertung durchgeführt wird,
  • Verfügbarkeit von Informationen für autorisierte Personen vor dem Dienstnutzer,
  • vollständige Automatisierung beim Informationsaustausch mit dem Dienstnutzer,
  • Verfügbarkeit von Informationen für Risikomanager, die Dienstleistungen erbringen,
  • Kompatibilität mit allen Betriebssystemen und Browsern,
  • Schutz von Daten, die ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet werden.
  • Transparenz des Gesetzesentwurfsprozesses und des Risikomanagements.

Die Risikobewertung zum Schutz von Personen, Eigentum und Unternehmen ist gesetzlich in der Weise geregelt, wie es der geltende Standard im Bereich der privaten Sicherheit vorschreibt.

Eine Risikobewertung zum Schutz von Personen, Eigentum und Unternehmen wird für Nutzer von Dienstleistungen nicht durchgeführt: Schutz von Personen; Schutz von Wohngebäuden; Schutz öffentlicher Versammlungen, bei denen der Polizeidienst nur von Polizeibeamten durchgeführt wird; Schutz von Kleinstunternehmen und Unternehmern.