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Entwurf technischer Schutzsysteme

„Nicht planen bedeutet Planungsfehler.“

Benjamin Franklin

Voraussetzung für den Geschäftserfolg ist die Sicherheit von Personen und Sachwerten.

Die Planung des technischen Schutzsystems erfolgt auf der Grundlage des Risikobewertungsgesetzes zum Schutz von Personen, Sachwerten und Unternehmen nach dem Standard der Serie SRPS A.L2.003. Basierend auf dem vorbereiteten Plan des technischen Schutzsystems und den besonderen Anforderungen des Eigentümers oder Nutzers der Anlage wird die Projektaufgabe vorbereitet. Die Leistungsbeschreibung bestimmt alle Parameter, die für die Auslegung des technischen Schutzsystems erforderlich sind, insbesondere:

  • Art des technischen Schutzes;
  • Unterbringung des Zentrums für technischen Schutz (Bedienfelder, Vermittlungsstellen, digitale Videorecorder usw.);
  • Lagerung von Geräten und Ausrüstungen (Detektoren, Kameras und Sensoren);
  • Installationsmethode (Verbindungskabel).

Das Design des technischen Schutzsystems umfasst:

  • Umsetzung des technischen Schutzsystemplans;
  • Auswahl von Geräten und Ausrüstungen;
  • Vorbereitung der Projektdokumentation.